Kritik an Windkraft

Zum Planungsverfahren im Allgemeinen

Abwägungskriterien nicht umfassend angewendet: Drei der landesweiten Abwägungskriterien konnten im Vorentwurf noch nicht vollumfänglich zur Anwendung gebracht werden: Umfassung von Siedlungen, Netzintegrationsfähigkeit, Denkmalschutz. Deren Anwendung im Rahmen der Entwicklung eines qualifizierten Entwurfs zur Teilfortschreibung im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ auf Regionalebene ist daher zwingend notwendig.

Ungesicherter Rückbau der Anlagen nach Ablauf der Nutzungsdauer, wobei dieser allerdings nur bis zur Grasnarbe erfolgt. Die tonnenschweren Fundamente verbleiben im Boden und können so erheblichen Einfluss auf die Grundwasservorkommen nehmen.  Aktuelle Planungen sehen eine regelmäßige Vergütung des Verpächters zur Rücklagenbildung für die spätere Entsorgung vor. Wie ist der Rückbau darüber hinaus im Fall von Tod oder Eigentümerwechsel gesichert, ohne die Gemeinde und die Bürger zu belasten? Wie werden Einzahlungen, Wertentwicklungen und Verwendung von möglichen Rücklagefonds kontrolliert? Wer muss monetäre Ersatz- oder Zusatzleistungen aufbringen, wenn diese Rückstellungen nicht ausreichen?

Umweltverträglichkeitsprüfung muss VOR der Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergieanlagen erfolgen: Da laut der aktuellsten gesetzlichen Regelungen und wie im Vorentwurf beschrieben „vertiefte artenschutzrechtliche Prüfungen bei Planungen in Vorranggebieten für Windenergieanlagen künftig entfallen“, ist eine über die Strategische Umweltplanung hinausgehende umfassende und tiefgehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Allgemeinen wie auch im Besonderen für das Gebiet Nr. 65 Groß Dratow bereits im Rahmen der Entwicklung eines qualifizierten Entwurfs zur Teilfortschreibung im Programmsatz. 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ auf Regionalebene notwendig, VOR der Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergieanlagen.

Langfristig zu geringe Kapazitäten bei Netzausbau, Speichermöglichkeiten und Neubauleistungsfähigkeit von Windkraftenergieanlagen führen dazu, dass viele Flächen bereits Jahre vor ihrer eigentlichen Nutzbarkeit als Windenergieflächen ausgewiesen werden. Da nach geltender Gesetzeslage „vertiefte artenschutzrechtliche Prüfungen bei Planungen in Vorranggebieten für Windenergieanlagen künftig entfallen“, also vor der eigentlichen Umsetzung nicht mehr notwendig sind, würde hinsichtlich des Artenschutzes realitätsfern gebaut, da die Populationen und Horststandorte von Großvögeln sich andauernd ändern. Dies kann nicht im Sinne einer arten- und umweltverträglichen Raumplanung sein. Deshalb muss nachdrücklich gefordert werden, dass vorerst nur das Zwischenziel für das Jahr 2027 verfolgt wird, lediglich 1,4 % Flächenbeitragswert auszuweisen!

Mangelnde artenschutzbezogene Rechtssicherheit im Planungsverfahren: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat bereits mit einem Rechtsgutachten deutlich gemacht, dass die Änderungen des Artenschutzes in der Novelle des § 45b BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) aus dem Jahr 2022 geltendem EU Recht widerspricht. Eine entsprechende Beschwerde wurde bei der Europäischen Kommission eingelegt. Im Sinne einer Planungssicherheit für die Vorhabenträger der Anlagen sollte sich der Planungsverband weitestgehend an die Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe des LUNG aus dem Jahr 2016 halten, da diese im Gegensatz zum revidierten Artenschutzgesetz des Bundes auf wissenschaftlicher Basis erfolgte. Andernfalls sind gut begründete Klagen gegen ausgewiesene Flächen oder projektierte Anlagen zu erwarten.

Mangelnde fachliche Grundlagen bei faunistischen Kartierungen: Bei der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms werden keine faunistischen Kartierungen durchgeführt, sondern es erfolgt lediglich eine Abfrage bei Fachbehörden, deren Datenbestand bekanntlich lückenhaft ist. Ohne eine sachgerechte Ermittlung aller potenziell beeinträchtigten europarechtlich geschützten Arten besteht allerdings die Gefahr, dass im Rahmen des Verfahrens keine angemessene Untersuchung der Umweltbelange mehr erfolgen kann. Deshalb muss eine sachgerechte Erfassung aller europarechtlich geschützter Arten im Rahmen der Fortschreibung erfolgen. Dies betrifft sowohl die ermittelten Vorschlagsflächen, als auch das jeweils artspezifische Umfeld aller möglicherweise erheblich betroffenen europarechtlich geschützten Tierarten, insbesondere der Brut- und Gastvogelarten und Fledermäuse. Die Beurteilung darf nicht auf die Arten der Anlage 1 BNatSchG beschränkt werden!

Bis dato müssen für die Baugenehmigung von Windkraftanlagen keinerlei Brandschutzbestimmungen berücksichtigt werden.
Windradbetreiber in die Schadensminderungspflicht für Brandfälle zu nehmen ist allerdings in jedem Fall sinnvoll und notwendig.
Feuerwehren können aufgrund der Gefahrenlage ein in Brand geratenes Windrad zwar nicht löschen, doch könnte der Brand mit Hilfe der bereitgestellten Mittel der Gefahrenabwehr (Hydranten, Löschteiche,…) zumindest eingedämmt werden.

https://www.nordkurier.de/regional/pasewalk/penkun-kaempft-um-brandschutz-bei-windraedern-2405795



Gesundheitliche Aspekte

Ist der Schutz der Gesundheit; zum einen der des Menschen und zum anderen der der Natur; im näheren Umkreis von Windkraftanlagen möglich? …Die PDF zu diesem Thema finden sie hier.

Die Idee Windkraft zu nutzen ist wunderbar und nicht neu. Früher wurden dafür Windmühlen gebaut, die sich ästhetisch in die Landschaft einfügten. Sie waren umweltfreundlich, weil sie nicht mit Motoröl und Diesel betankt wurden und keine giftigen Chemikalien enthielten, die ins Trinkwasser gelangen konnten. Sie setzten auch kein Mikroplastik frei.

Die CO2 Bilanz der Herstellung einer solchen Windmühle war hervorragend. Es wurden Stein und Holz aus der Umgebung verwendet, ohne lange Fahrwege und Herstellungsprozesse.

Die Flügel der Windmühlen drehten sich vergleichsweise langsam und verletzten oder töteten dadurch weder Fledermäuse noch Greifvögel. Der Aufbau der Flügel war so gestaltet, dass dadurch kein Infraschall oder Ultraschall und kein relevanter Schattenfall entstehen konnte, der Tiere und Menschen belästigte, Gesundheitsschäden hervorrief oder sogar tödlich endete.
Die Lärmbelästigung durch eine solche Windmühle wurde von der Bevölkerung gerne ertragen, weil zum einen der Abstand der Windmühle zum Dorf angemessen, die Geräuschentwicklung nicht besonders hoch und der Nutzen für die Menschen deutlich erkennbar war.

Alle diese Vorteile kann eine moderne Windkraftanlage bis jetzt nicht aufweisen und die Stromerzeugung auf diese Art ist aus ebendiesen Gründen auch keineswegs grün, umweltverträglich, tier- oder menschenfreundlich.

Die Gesundheit ist unser wichtigstes Gut; die Gesundheit der Menschen und der Natur als unserer Lebensgrundlage.

Die körperliche und psychische Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in unserer Gemeinde Schloen-Dratow wird durch die Emissionen von 240 oder 300 m hohen Windkraftanlagen auf der Potentialfläche Nr. 65 Groß Dratow in einem Abstand von einem Kilometer zu den Dörfern beeinträchtigt! Das Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit ist als Grundrecht definiert und würde durch eine Bebauung der Fläche mit Windkraftanlagen massiv verletzt.

Außerdem befindet sich die Fläche in direkter Nachbarschaft zum Wald, dem Müritz-Nationalpark, mit vielfältigem Wild, Greif- und anderen Vögeln. Es finden sich hier seltene Pflanzen und Pilzarten, sowie geschützte Fledermäuse. Des Weiteren befindet sich in Groß Dratow ein Trinkwasserschutzgebiet. Wegen dieser Besonderheiten der Natur halte ich die Potentialfläche Groß Dratow als Standort für Windkraftanlagen für ungeeignet.

Die Auswirkungen von durch Winkraftanlagen erzeugten Emissionen auf die körperliche und psychische Gesundheit des Menschen

Bei der Lärmemission von Windkraftanlagen in ländlichen Gebieten gibt es zwei Besonderheiten zu beachten.

Die unverhältnismäßig hohe Belastung durch die Art und Weise des entstehenden Schalls von Windkraftanlagen bei noch zulässigen Dezibel im Vergleich zu anderen Lärmbelastungen.

Die akustischen Emissionen einer Windkraftanlage entstehen zum einen durch die mechanische Reibung von Getriebe, Generator und anderen bewegten Komponenten und zum anderen durch die aerodynamische Reibung durch die um die Rotorblätter vorbeiströmende Luft. Der Schall entsteht vor allem auch durch die hohe Rotationsgeschwindigkeit der Rotorblätter. Die Rotorspitzen erreichen hier eine Drehgeschwindigkeit von bis zu 300 km/h.

Diese akustischen Emissionen steigen mit zunehmendem Wind und werden vom Ohr als ein breitbandiges amplitudenmoduliertes Rauschen wahrgenommen. Es entsteht ein rhythmischer auf und abschwellender Lärm, der je nach Windstärke, Windrichtung und der Intensität von Schwankungen in der Windstärke in der Tonhöhe variiert. 1
Diese Geräuschemissionen stellen für die Wahrnehmung eine besondere Belastung dar, weil sie rhythmisch auftreten. Der Mensch neigt dazu unrhythmische Geräusche auch dann auszublenden, wenn sie sehr laut sind. Dazu zählen z.B. Windgeräusche, Wellenrauschen, Plätschern von Wasser und Blätterrascheln im Wald, die niemals in gleichförmigen Amplituden ablaufen und deshalb als natürlich wahrgenommen werden. Selbst Straßenlärm kann dazu gezählt werden. Das gleichförmige auf- und abschwellende Geräusch einer Windkraftanlage wird dagegen als sehr störend empfunden, umso stärker, je länger das Phänomen ertragen werden muss.

Dieser Lärm wird von den betroffenen Menschen als sehr innervierend und deutlich lauter als der tatsächliche Messbereich vermuten lässt wahrgenommen. Das trifft noch im Besonderen auf ruhige Wohngegenden mit wenig Nebengeräuschen zu und wird vor allem nachts deutlich stärker wahrgenommen.
Die Lärmemission einer Windkraftanlage stellt eine unverhältnismäßig höhere Belastung für den Menschen dar, als andere Lärmarten mit gleichem Lärmpegel. 2

Die Anerkennung der besonderen Lebensumstände und Lebensweise der Menschen im ländlichen Raum und der daraus folgenden besonders erhöhten Belastung durch Windkraftanlagen.

Viele Menschen in unserer Gemeinde und in der gesamten Mecklenburgischen Seenplatte leben hier, weil sie die Stille und die Natur genießen, weil sie in der ruhigen Umgebung Erholung erfahren und unter anderem den Geräuschpegel in einer Stadt nicht ertragen möchten oder können. Besonders für diese Menschen würde die Geräuschbelastung durch eine Windkraftanlage wegen der besonders deutlich wahrnehmbaren Lautstärke des Schalls in der ländlichen Ruhe oder gar durch einen ganzen Windpark eine unverhältnismäßig hohe Belastung, eine Beeinträchtigung der Lebensqualität und ein Gesundheitsrisikos darstellen.

 

Quellen:
1. Artikel „Krank durch Winräder1-1,2“ von Dr. med Stephan Kaula, August 2023
2. Laut Umweltbundesamt liegen die Immissionsrichtwerte für Lärm in Wohngebieten tagsüber bei 45-60 dB(A) und in Gewerbe- und Industriegebieten bei 65 – 70 dB(A), nachts bei 35-45 dB(A) und 50 – 70 dB(A). 45 dB(A) sollten laut WHO durchschnittlich nicht überschritten werden.

Zusätzlich zum hörbaren Schall erzeugen Windkraftanlagen Infraschall mit Pulscharakter, der nicht gehört werden kann, der sich aber dennoch auf den Körper auswirkt. Die Perzeption von Infraschall im menschlichen Körper ist nicht gleichzusetzen mit der des Hörschalls. Bekannt ist, dass die Sensoren des menschlichen Gleichgewichtsorgans mit sehr hoher Empfindlichkeit Infraschallvibrationen registrieren können. Infraschall gelangt unbewusst in mehrere Zentren unseres Gehirns, wo er autonome Körperfunktionen und die emotionale Kontrolle beeinflusst. Die Funktionen dieser Gehirnregionen können Stressreaktionen von Anwohnern erklären, die meist mit dem Leitsymptom Schlafmangel einhergehen. 1

Außerdem wirkt sich Infraschall auf das Herzmuskelgewebe aus. Experimente an menschlichen Herzzellen in Form von isoliertem Myokard beschreiben die hemmende Wirkung von Infraschall auf die Kontraktionsfähigkeit dieser Zellen. 2 Andere Versuche an isoliert schlagenden Säugetierherzen zeigen ähnliche Ergebnisse. Vermutet wird, dass mechanosensitive Ionenkanäle, die inzwischen auch am Herzen nachgewiesen wurden mitverantwortlich für diese Reaktion sind. Welche Gewebe- und Organstrukturen im Körper außerdem noch auf Infraschall reagieren ist momentan noch nicht erforscht.

Anwohner von benachbarten Windparks klagen zunehmend über Beschwerden die durch die Emissionen der Windkraftanlagen hervorgerufen werden. Inwieweit kann der von den Anlagen erzeugte Infraschall dafür verantwortlich sein?

Natürlicher Infraschall, der zum Beispiel durch Meeresbrandung oder Wind entsteht, wird vom
Menschen in der Regel nicht als Belastung wahrgenommen. Er ist als unproblematisch einzustufen,
weil er als niederfrequentes unperiodisches Rauschen auftritt. Das Gleiche gilt für unnatürlich durch
Fahrzeuge, Flugzeuge, Industriemaschinen oder vibrierende Haushaltstechnik entstandenen
Infraschall.

Eine Ausnahme bildet der Infraschall der durch Windkraftanlagen entsteht, weil er in rhythmischen Pulsen, sogenannten „Peaks“ auftritt. In diesen Peaks liegt sehr wahrscheinlich das pathologische Potential, nicht in den Absolutwerten des Schalldrucks. Die Betroffenen klagen über Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Angst- und Schwindelanfälle und Herz- Kreislaufbeschwerden. Das Stresshormon Cortisol ist vermehrt nachweisbar, was bei einer dauerhaften Exposition zu einer permanenten Alarmsituation im Gehirn führen kann.

Obwohl die Peaks unterhalb der Höhr- und Wahrnehmungsschwelle auftreten, spricht viel dafür, dass ihre Stressorwirkung zu einer Gesundheitsstörung mit einem unspezifischen Symptombild führt. Die Betroffenen klagen über Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus, Angstund Schwindelanfälle und Herz-Kreislaufbeschwerden. Das Stresshormon Cortisol ist vermehrt nachweisbar, was bei einer dauerhaften Exposition zu einer permanenten Alarmsituation im Gehirn führen kann.

Die aufgezählten Beschwerden werden mehr und mehr auch von Ärzten beschrieben und in Deutschland bisher trotzdem nicht als Grund anerkannt, Windkraftanlagen nur in angemessener Entfernung von Wohngebäuden und Arbeitsstätten zu errichten. In den Medien kursiert der Begriff „Nocebo-Effekt“. Hier wird von der Annahme ausgegangen, körperliche Beschwerden in Verbindung mit Windkraftanlagen würden auf psychosomatischem Wege durch die ablehnende Haltung der Betroffenen zu den Anlagen entstehen. Auf diese Art lassen sich allerdings nicht die Berichte von Ärzten erklären, die die gesundheitlichen Problematiken auch bei Windkraftbefürwortern und Menschen, die sich mit den möglichen Zusammenhängen zwischen ihren Beschwerden und den in der Nähe lokalisierten Windräder nicht beschäftigt haben, feststellen konnten.

Auch der in Frankreich verfasste Bericht der Nationalakademie für Medizin 2017 über die Gesundheitsbelastung durch Windkraftanlagen an Land unterstützt diese Thesen. Darin werden unter anderem Symptome, wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus und Herz-Kreislauf-Beschwerden beschrieben.
Ursächlich dafür werden mehrere Faktoren genannt, zum einen die stroboskopischen Lichteffekte von Licht und Schatten entstehend durch die Rotation und das Blinken der Beleuchtung, dann die tiefen Frequenzen (Infraschall) und der Ultraschall, der von den Anlagen ausgeht. Der dritte Faktor ist psychologischer Natur, weil die Probleme mit den Windparks zu Gefühlen von Ärger, Stress und Machtlosigkeit führen können und damit auch ursächlich zur Entstehung psychosomatischer Erkrankungen beitragen.

Einem betroffenen Paar wurde durch das Gericht in Toulouse eine Entschädigung von 110.000 € zugesprochen. Sie berichteten von gesundheitlichen Beschwerden nachdem ein Waldstück zwischen Wohnort und Windkraftanlagen gerodet wurde, welches vorher die Emissionen der Anlagen gedämmt hatte. Sie hielten die Situation nach zwei Jahren nicht mehr aus und zogen weg, wodurch sich die gesundheitlichen Probleme zurückentwickelten.
Die Betreiber der Windkraftanlagen wurden wegen grober Nachbarschaftsstörung verurteilt. 3

 

Quellen:
1. Infraschall aus Windenergieanlagen- Ein unterschätztes Problem, Vortrag von Prof. Dr. Werner Roos an der Hochschule Furtwangen 
2. Siehe Chaban et al. 2017 Uni Mainz. Die Experimente wurden in den Medien mehrfach kritisiert. Allerdings wurden sie in der Zeitschrift Noise and Health publiziert und zuvor im Peer-review-Verfahren positiv beurteilt. Bitte auch die Einschätzung dieser Arbeit durch Werner Roos und Friedrich Vahl, in ihrer Replik zur kritischen Analyse von S. Holzheu, S.Koch und M.Mundhausen des Artikels Infraschall aus technischen Anlagen 2021 beachten! Prof. Dr. Werner Roos: Doktor der Pharmazie und Professor für Zellphysiologie; Prof. Dr. Friedrich Vahl: FA für Herzchirurgie und 17 Jahre lang Leiter der Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie in Mainz 
3. Stern, Artikel vom 09.11.2021 „Schock für die Windenergie“

Der Schattenwurf einer Windkraftanlage, insbesondere der bewegten Rotoren tritt für viele Menschen unangenehm in Erscheinung, da dieser im Gegensatz zu unbewegten Gegenständen periodische Helligkeitsschwankungen am Emissionsort hervorruft. Er wird oft auch als Discoeffekt bezeichnet. Dieser schnelle Wechsel von Licht und Schatten stellt eine starke Stressbelastung für den Menschen dar. Bei Menschen mit der Diagnose Epilepsie können dadurch sogar epileptische Anfälle ausgelöst werden.

Wie auch bei den Schall- und Infraschallemissionen einer Windkraftanlage stellt vor allem die Periodizität des Effektes eine besondere Belastung für das Nervensystem und den Stresshormonhaushalt der betroffenen Menschen dar.
Die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern und Gebäuden berücksichtigt momentan nicht die Höhe der Windkraftanlagen, so dass die Wohngebäude in den Schlagschattenbereich fallen. Da der Schlagschatten eines 200 m hohen Windrades schon eine Entfernung von 1400 Metern erreicht würden Windkraftanlagen von 240 m oder 300m Höhe im Gebiet der Potentialfläche Nr. 65 Groß Dratow ihre Schlagschatten über die 1000 m entfernten Dörfer Klein Dratow und Groß Dratow werfen. 1

Quellen:
1. Bayerisches Umweltamt: Schattenwurf von Windkraftanlagen, Diagramm auf Seite 2

In Windkraftanlagen werden einige sehr bedenkliche Chemikalien, wie SF6, PFAS und Kunst- und Verbundstoffe aus denen Mikroplastik entsteht, verwendet.

In Windkraftanlagen werden einige sehr bedenkliche Chemikalien, wie SF6, PFAS und Kunst- und Verbundstoffe aus denen Mikroplastik entsteht, verwendet.

Schwefelhexafluorid kurz SF6 welches als Gasisolator in Schaltanlagen in Windrädern verbaut wird ist zwar nicht giftig für den Menschen. Es hat aber von allen bekannten Substanzen die stärkste Treibhauswirkung. Er wirkt rund 22800 mal so stark wie die identische Menge Kohlendioxid und es dauert mehr als 3000 Jahre bis es sich wieder zersetzt. Eine gesetzliche Regulierung für SF6 gibt es bisher noch nicht. Im aktuellen Entwurf einer neuen EU-Verordnung für den Einsatz von SF6 ist der Einsatz in Schaltanlagen erst ab 2030 verboten mit einer Übergangsfrist von weiteren 8 Jahre, obwohl es heute bereits praktikable Alternativen gibt. 1

Quellen
1. Artikel Tagesschau vom 18.8.2022: „Treibhausgas SF6 als Klima-Gefahr in Windrädern“

In Windkraftanlagen werden einige sehr bedenkliche Chemikalien, wie SF6, PFAS und Kunst- und Verbundstoffe aus denen Mikroplastik entsteht, verwendet.

In den Rotorblättern von Windkraftanlagen verbaute per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, einer Gruppe von mehr als 4700 Verbindungen, die wegen ihrer Umweltbelastung über Generationen hinweg auch als ewige Chemikalien bezeichnet werden, können zu Gesundheitsproblemen wie Leberschäden, Schilddrüsenerkrankungen, Fettleibigkeit, Fruchtbarkeitsstörungen und Krebs führen. 1 Auch für diese Chemikalie ist in Deutschland bislang kein einheitliches Verbot in Sicht. 2

Quellen:
1. und für Umwelt und Naturschutz Deutschland: Umweltgifte für die Ewigkeit 
2. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Per- und polyfluorierte Chemikalien

In Windkraftanlagen werden einige sehr bedenkliche Chemikalien, wie SF6, PFAS und Kunst- und Verbundstoffe aus denen Mikroplastik entsteht, verwendet.

Die Rotorblätter von Windkraftanlagen bestehen aus Verbundmaterialien die durch Erosion verschlissen werden und Mikroplastik als Splitter- und Feinstäube 100 m hoch in die Atmosphäre wirbeln. Ein Rotorblatt besteht aus rund 29 Tonnen Kunststoff und nicht nur der Abrieb 1 ist bedenklich, sondern auch die Entsorgung nach seiner Nutzungszeit.

Eine weitere große Gefahr entsteht im Falle eines Brandes einer Windkraftanlage, worüber in letzter Zeit häufiger in den Medien berichtet wurde. Im Brandfall werden sogenannte „fiese Fasern“, die über Haut und Lunge in den Organismus von Menschen und Tieren eindringen können, freigesetzt. Sie sind so gefährlich wie Asbest und führen zu Lungenschädigungen. Da ein Windkraftrad wegen seiner Höhe nicht löschbar ist, kommt es zu nicht beherrschbaren Emissionen von diesen „fiesen Fasern“ wobei die Wetterlage Richtung und Ausbereitung bestimmt. Aber auch im normalen Betrieb können „fiese Fasern“ freigesetzt werden, bei einer Beschädigung, wie dem Abknicken eines Rotors im Windpark Alfstedt im niedersächsischen Kreis Rotenburg im September 2022. 2

Quellen:
1. Deutscher Bundestag: 8. Dezember 2020, Kurzinformationen zu einem Einzelaspekt der Erosion von Rotorblättern von Windrädern 
2. Artikel preußische Allgemeine Zeitung vom 20.12.2022: „Die unterschätzte Gefahr der Rotorblätter“

Die tatsächlichen Auswirkungen der gesamten Emissionen von Windkraftanlagen auf die Gesundheit des Menschen, aber auch auf die Tiere und die Natur ist bislang noch unzureichend geklärt, ganz besonders den Infraschall betreffend. Vorhandene Berichte von Betroffenen und Ärzten 1 von körperlichen und psychischen Beschwerden im Zusammenhang mit den Emissionen von Windkraftanlagen und Versuche, die den Einfluss von Infraschall auf Herzmuskelzellen, Gleichgewichtsorgan, Gehirn und Hormonsystem zeigen, erscheinen sehr bedenklich. Sie stehen im Widerspruch zu der vielfach in den Medien, auch bei öffentlichen Ämtern zu lesenden Behauptung, Infraschall habe keinen Einfluss auf die Gesundheit.

Die Druckpulse aus Windanlagen, sowohl im Hörschall-, als auch im Infraschallbereich sollten nicht als „klein“ bagatellisiert werden. Ihre realen Amplituden hängen von der Anlagengröße, der Windstärke, der Geländestruktur und anderen Faktoren ab und sind entscheidend für die Wirkung auf den Menschen, unabhängig von den Absolutwerten des Schalldrucks.

Es müssen dringend Versuche und Studien durchgeführt werden, in denen die Auswirkungen des Infraschalls auf den Körper weiter erforscht werden. Auch die Folgen der Gesamtheit der Emissionen der Windkraftanlagen muss untersucht werde. Da die entstehenden Infraschallimpulse und auch die Gesamtheit der Emissionen einer Windkraftanlage im Labor nicht und schon gar nicht über längere Zeiträume von Tagen, Monaten und Jahren reproduzierbar sind, sind Feldstudien dringend notwendig. Laut meines Recherchestandes sind diese trotz jahrelanger Bekanntheit der Problematik bis heute noch nicht erfolgt.

Solange die Auswirkungen der Emissionen auf den menschlichen Körper nicht gründlich erforscht sind fordern wir, dass in der Mecklenburgischen Seenplatte und in ganz Deutschland zum Schutz der Bevölkerung keine Windkraftanlagen im messbaren Infraschallbereich von 10km Abstand 2 zu Wohnund Arbeitsstätten gebaut werden. Zumindest ist es aber unverzichtbar, dass mindestens wie in Bayern ein Mindestabstand der zehnfachen Höhe der Windräder eingehalten wird. Der Standort Groß Dratow erfüllt diese Anforderungen nicht.

Im Gegensatz zu städtisch geprägten Regionen suchen insbesondere die Menschen unserer Dörfer Ruhe und Abgeschiedenheit. Sie würden durch den Bau eines oder mehrerer Windparks sehr gestört. Besonders in den letzten 10 Jahren konnte unsere Gemeinde einen sehr hohen Zuzug von Menschen vermerken, die aus Gesundheitsgründen oder aus Liebe zur Natur ein Leben in unserer Gemeinde wählten. Viele Menschen in unserer Gemeinde und in der gesamten Mecklenburgischen Seenplatte leben hier, weil sie die Stille und die Natur genießen, weil sie in der ruhigen Umgebung Erholung erfahren und unter anderem den Geräuschpegel in einer Stadt nicht ertragen möchten oder können. Sie nehmen dafür auch große Nachteile, wie schlechte Infrastruktur, fehlende Fahrradwege, den mangelhaften Ausbau des Internets, lange Fahrwege zu Schulen, Sportvereinen, Einkaufsmöglichkeiten und anderen städtischen Attraktionen auf sich. Besonders für diese Menschen würde die Geräuschbelastung durch eine Windkraftanlage wegen der besonders deutlich wahrnehmbaren Lautstärke des Schalls in der ländlichen Ruhe oder gar durch einen ganzen

Windpark eine unverhältnismäßig hohe Belastung, eine Beeinträchtigung der Lebensqualität und ein Gesundheitsrisikos darstellen.

Das Gebiet Nr. 65 liegt außerdem in direkter Nachbarschaft zum Wald, dem Müritz-Nationalpark, was aufgrund der Emissionen problematisch für Natur und Grundwasser ist und wegen der Unlöschbarkeit eines brennenden Windrades den gesamten Wald mit einer Fläche von 32200 Hektar und auch die angrenzenden Ortschaften gefährden würde.

Die Natur, der Wald, die Seen und Flüsse, das Grundwasser, der Boden, sowie auch die Wildtiere bilden die Grundlage des menschlichen Lebens. Sie ist durch die bestehende Industrie schon so stark geschädigt, dass in Deutschland eine Regeneration ohne größere Veränderungen der Richtlinien für den Bau von industriellen Anlagen nicht möglich ist.

Deshalb dürfen keine neuen Industrieanlagen; und dazu zählen große Windkraftanlagen; gebaut und aufgestellt werden, die zur weiteren Zerstörung von Natur, Landschaft und dem Lebensraum und der Gesundheit von Mensch und Tier beitragen!

Autorin: Jana Ernst
Osteopathin und Physiotherapeutin, Bürgerin der Gemeinde Schloen-Dratow

Quellen:
1. Siehe www.aerztefuerimmisionsschutz.de
2. Erläuterung: Infraschall hat von den angeführten Emissionen die größte Reichweite, laut BGR ist sie mit größer 10km angegeben



Zur Potenzialfläche Nr. 65 (Groß Dratow) im Besonderen

Artenschutz nicht mehr gewährleistet: Für das Gebiet Nr. 65 Groß Dratow liegen bereits erste fachbehördliche Hinweise auf besondere Konflikte zwischen einer künftigen Windenergienutzung und dem Artenschutz, insbesondere Großvogelarten betreffend, vor.

Die geplante Potentialfläche Nr. 65 Groß Dratow grenzt an drei Seiten unmittelbar an den Müritz-Nationalpark an. Er ist Lebensraum verschiedener auf nationaler und internationaler Ebene geschützter Arten. Diese nutzen die avisierte Fläche als Nahrungshabitat und Nahrungskorridor oder Zugroute. Diese Arten wären durch eine Realisierung erheblich beeinträchtigt, mit einer entsprechenden Auswirkung auf die Gesamtpopulation im Müritz-Nationalpark sowie im FFH-Gebiet DE_2543-301 Seen, Moore und Wälder des Müritz-Gebietes und im Vogelschutzgebiet DE_2642-401 Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte.
Wenn eine solche Beeinträchtigung von Projekten auch außerhalb der eigentlichen Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine entsprechende FFH- und/oder SPA-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dies betrifft insbesondere den Kranich.
Der Kranich (lat. Grus grus) wird als besonders schutzwürdiger Rastvogel für das Vogelschutzgebiet angegeben. Das Vogelschutzgebiet deckt unter anderem Teile des Müritz-Nationalparks ab. Der Müritz-Nationalpark ist ein Rastplatz von internationaler Bedeutung (Ramsar-Site) für den Kranichzug in Deutschland. Die Tiere halten sich im Frühjahr und vor allem im Herbst über mehrere Wochen in der Region auf, um Kraft für ihre Reise zu tanken. Sie pendeln täglich zwischen den Schlafplätzen am Rederangsee sowie am Ostufer der Müritz und den Nahrungshabitaten in der Feldflur zwischen Waren und Penzlin. Sie queren dabei Groß Dratow und die Potentialfläche Nr. 65 täglich in niedriger Höhe. Die Fläche Nr. 65 ist daher richtigerweise vom ILN (2007/2008) als stark frequentiertes Nahrungs- und Ruhegebiet in Rastgebieten der Klasse A oder als bedeutendes Nahrungs- und Ruhegebiet in Rastgebieten der Klasse B (hier i.d.R. mit dem Schlafplatz verbunden) hoch bis sehr hoch (Stufe 3) eingestuft (siehe Geodatenviewer MV).

Regelmäßig genutzte Korridore zu Schlafplätzen stellen besonders empfindliche Funktionsräume dar. Die Hauptflugkorridore zwischen den regelmäßig genutzten Schlaf- und Nahrungsplätzen des Kranichs sind daher von Störquellen freizuhalten.
Bei einer Realisierung von Windkraftanlagen in diesem Zugkorridor ist von einer erheblichen Beeinträchtigung des Zugverhaltens der Kraniche auszugehen. Bei einer oder mehreren Windkraftanlagen ist mit regelmäßigen Ausweichflügen oder Meidung der Kraniche zu rechnen, was als Beeinträchtigung und Barrierewirkung zu bewerten ist (vgl. z. B. auch Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein 2008, NLT 2013). Bei schlechter Sicht (z.B. Nebel) sind aber auch tödliche Kollisionen nicht auszuschließen. Es ist daher zu erwarten, dass das Projekt negativen Einfluss auf das nahegelegene EU-Vogelschutzgebiet hat. Es ist daher eine entsprechende SPA-Vorprüfung durchzuführen.

Laut Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern des Landesamts für Umwelt, Natur und Geologie sind im Gebiet Nr. 65 Rotmilane, See-, Fischadler, Wanderfalke, Kranich, Weißstorch und Wiesenweihe dokumentiert. 1 Diese Dokumentationen bestätigen, was die Bewohner dieser Landschaft täglich erleben. Brut-, Rast- und Schlafplätze, Siedlungs- und Bewegungsräume sowie Hauptvogelzugrouten dieser besonders geschützten Arten werden hier langfristig ge- und zerstört.
Die Fläche Nr. 65 ist mit ihren trocken sandigen Böden und damit artenreicher Pflanzenwelt Lebensraum für Insekten und wird daher regelmäßig zur Nahrungsaufnahme bspw. von Kranichen und Rotmilanen genutzt. Letztere umkreisen regelmäßig das Gebiet. Ornithologischen Fachleuten ist ein Rotmilanschlafplatz mit ca. 20 Individuen in Richtung Schwastorf bekannt, was eine hohe Populationsdichte in dieser Umgebung deutlich macht. Für den Rotmilan hat Deutschland mit ca. der Hälfte der weltweiten Population eine besondere Verantwortung.

Aufgrund sehr häufiger Sichtungen (mehrfach täglich) von Seeadlern durch Anwohner in und um das Gebiet Nr. 65 und des (auch von Ornithologen) beobachteten Balzverhaltens ist unbedingt davon auszugehen, dass sich in der Nähe ein Seeadlerhorst befindet. Der genaue Standort sollte dem Nationalparkamt bekannt sein oder muss fachlich untersucht werden. Der Seeadler nutzt die an den Wald angrenzenden Gebiete, wie z. B. das Gebiet Nr. 65, regelmäßig auch zur Nahrungssuche, da sein Nahrungsspektrum nicht nur Fische, Blesshühner, Kormorane und andere

Wasservögel umfasst, sondern auch Säugetiere bis hin zum jungen Reh. Darüber hinaus stellt der gesamte Nationalpark mit den angrenzenden Gebieten ein artenschutzrelevantes Dichtezentrum des Seeadlers dar. Er hat hier am Ostufer der Müritz eine der größten Populationsdichten, so stellt auch der Nationalpark auf seiner Website fest: „Zu den beeindruckendsten Vogelarten im Müritz-Nationalpark gehören zweifellos See- und Fischadler sowie Grau-Kranich. Diese drei Arten haben den Nationalpark ein Stück weit berühmt gemacht, denn sie kommen hier in deutschlandweit einmaliger Dichte vor.“ 2

Sollten hier Schutzmaßnahmen im Sinne von Abschaltungen entgegenwirken, stellt sich die Frage wie effektiv respektive wirtschaftlich ein Windpark an dieser Stelle arbeiten kann: die Seeadler haben in der windreichen Zeit Dezember, Januar bis Februar ihre Balzzeit, in der sie beeindruckende Flugmanöver durchführen. In der Brutzeit ab Februar / März benötigen sie schnell und ohne Umweg alle Möglichkeiten der gefahrenarmen Nahrungssuche, noch mehr in der anschließenden Aufzuchtzeit. Bis weit in den Herbst bleiben die Jungtiere in der Nähe des Elternhorstes und lernen das Fliegen und Jagen.

Bildquelle: https://www.wildtierportal.bayern.de

Seeadler bewegen sich mühelos in verschiedenen Flughöhen bis zu 1000 m. Daher stellen auch höhere Windräder keine Risikoeinschränkung dar. Wie ungenau Kollisionsrisiken derzeit beurteilt werden können, legt das KNE – Kompetenzzentrum für Naturschutz und Energiewende in folgendem Artikel auf seiner Webseite (Auszug) dar:

„In welchen Flughöhen sich die Vögel zu welchen Zeitanteilen aufhalten, unterliegt – wie dargestellt – einer Vielzahl von Einflussfaktoren. Fachwissenschaftlich lassen sich Kollisionsrisiken aufgrund der präferierten Flughöhen außerhalb des Rotorbereichs derzeit nur für wenige Arten (Uhu im Flachland, Weihen) ausschließen.
Die Ergebnisse der Untersuchungen der Flughöhen von anderen Arten divergieren. Es lassen sich – wie beim Schwarzstorch – sowohl Beispiele finden, wonach sich der Vogel vorzugsweise außerhalb des Rotorbereichs aufhält, als auch Gegenbeispiele dafür. Wenn auf dieser Grundlage Verallgemeinerungen bezüglich der Kollisionsrisiken abgeleitet

werden, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man sich im Bereich von „Setzungen“ oder „Annahmen“ bewegt.
Es wäre zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine projektbezogene Ermittlung von Flughöhen zur Widerlegung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos führen kann. Möglicherweise bietet eine Betrachtung der Kollisionswahrscheinlichkeit mit Hilfe statistischer Methoden eine Möglichkeit, die Annahmen zu erhärten.
Es ist nicht auszuschließen, dass die vorliegenden Studien und die Erkenntnisse zu (präferierten) Flughöhen eine Reihe von Schätz- und Messungenauigkeiten enthalten, die ihre Belastbarkeit einschränken (s. Kapitel zu den Erfassungsmethoden). Mit der Weiterentwicklung der Erfassungstechnik und -methodik (z. B. bei der Telemetrierung und den Laser gestützten Erfassungen) dürfte sich die Verlässlichkeit der ermittelten Höhendaten zukünftig noch weiter verbessern.
Diese Flughöhendaten müssten aber auch einer systematischen Auswertung zugänglich gemacht werden. So sollten für die bisher als „flughöhenunspezifisch“ eingestuften Arten – wie Rotmilan, Mäusebussard und Seeadler – geprüft werden, ob die Stichprobenzahl in vorliegenden Studien ausreichend ist, um durch statistische Auswertung der Höhenmessung Schlüsse auf präferierte Flughöhen zu ziehen und Risikobeurteilungen daraus ableiten zu können.
Die fachwissenschaftliche Evidenz über artspezifisches und jahreszeitliches Flugverhalten und über daraus abzuleitende Flughöhen ist bisher noch gering.“ 3

Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind laut der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gefährdet. Somit sind auch die in Gebiet Nr. 65 vorkommenden Fledermausarten besonders geschützt. Es ist hinreichend und auch Ihnen bekannt, dass und warum Fledermäuse Windenergieanlagen nicht ausweichen können und muss hier nicht weiter ausgeführt werden. Auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz sind dem FFH-Bericht 2019 unter anderem die Verbreitungskarten von Fledermäusen zu entnehmen. 4 Demnach sind Vorkommen folgender Arten im ausgewiesenen Gebiet zu erwarten: Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Zwergfledermaus, Braunes Langohr Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus, Fransenfledermaus, Mopsfledermaus, Große Bartfledermaus, Wasserfledermaus. Aktuelle Daten und Auswertungen bieten beispielsweise die im Rahmen einer Masterarbeit durchgeführten Untersuchungen (u.a. im Gebiet Nr. 65) der Hochschule Neubrandenburg.

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es möglich, die signifikante Erhöhung des Tötungs- und Verletzungsrisikos von in Groß Dratow vorkommenden besonders geschützten Arten mit „fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen hinreichend“ zu mindern. Neben dem Einsatz von Antikollisionssystemen – trotz derer zahlreiche Tiere jährlich an Windanlagen verenden – wird dazu unter anderem die Abschaltungen von Anlagen aufgeführt. Eine effiziente bzw. wirtschaftliche Nutzung der Windenergieanlagen ist damit jedoch im Gebiet Nr. 65 Groß Dratow u.a. aufgrund des geschilderten hohen Vorkommens an besonders geschützten Arten deutlich in Frage gestellt.

Wenn der geplante Flächenanteil an Windenergiegebieten in der Seenplatte durchgesetzt werden sollte, wird diese Fläche Nr. 65 umso wichtiger für die darin vorkommenden besonders

geschützten Arten. Mit den Neureglungen des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2022 wurden nicht nur die Anzahl der besonders geschützten Brutvogelarten reduziert, sondern auch die Abstände zur Überprüfung des Tötungs- und Verletzungsrisikos für kollisionsgefährdete Brutvogelarten – trotz ablehnender Haltung ornithologischer Experten, wie z.B. der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten. Deshalb gilt es doch umso mehr, diesen verbliebenen artenschutzrechtlichen Rahmen besonders gewissenhaft zu prüfen und einzuhalten. Diese Prüfung muss im vollen erforderlichen Umfang und von unabhängiger Stelle ausgeführt werden. Sie darf nicht von dem Leitgedanken der Vereinfachung eines Genehmigungsverfahrens für Windenergieanlagen beeinflusst werden.
Artenvielfalt ist gerade bei sich verändernden klimatischen Bedingungen entscheidend für das Ökosystem und damit für unsere Lebensgrundlage. Es kann hier keine Option sein, Klimaschutz und Artenschutz gegeneinander auszuspielen.

 

Quellen:
1. https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/umweltinformation/gis/kartenportal.htm bzw. https://www.umweltkarten.mv-regierung.de
2. https://www.mueritz-nationalpark.de/wissen-verstehen/forschung/schwerpunkte/vogel-monitoring
3. Vollständiger Artikel unter: https://www.naturschutz-energiewende.de/fragenundantworten/166-flughoehen-voegel-kollisionsrisiko-windenergieanlagen/
4. siehe https://www.bfn.de/nationale-ffh-berichte

Die körperliche und psychische Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen in unserer Gemeinde Schloen-Dratow könnte durch die Emissionen von 240 oder 300 m hohen Windkraftanlagen auf der Potentialfläche Nr. 65 Groß Dratow in einem Abstand von einem Kilometer zu den Dörfern Klein- und Groß Dratow erheblich beeinträchtigt werden!
Im Gegensatz zu städtisch geprägten Regionen suchen insbesondere die Menschen unserer Dörfer Ruhe und Abgeschiedenheit. Sie würden durch den Bau eines oder mehrerer Windparks sehr gestört. Besonders in den letzten 10 Jahren konnte unsere Gemeinde einen sehr hohen Zuzug von Menschen vermerken, die aus Gesundheitsgründen oder aus Liebe zur Natur ein Leben in unserer Gemeinde wählten.
Viele Menschen in unserer Gemeinde und in der gesamten Mecklenburgischen Seenplatte leben hier, weil sie die Stille und die Natur genießen, weil sie in der ruhigen Umgebung Erholung erfahren und unter anderem den Geräuschpegel in einer Stadt nicht ertragen möchten oder können. Sie nehmen dafür auch große Nachteile wie schlechte Infrastruktur, fehlende Fahrradwege, mangelhafter Ausbau des Internets, lange Fahrwege zu Schulen, Sportvereinen, Einkaufsmöglichkeiten und anderen städtischen Attraktionen auf sich. Besonders für diese Menschen würde die Geräuschbelastung durch eine Windkraftanlage wegen der besonders deutlich wahrnehmbaren Lautstärke des Schalls in der ländlichen Ruhe oder gar durch einen ganzen Windpark eine unverhältnismäßig hohe Belastung, eine Beeinträchtigung der Lebensqualität und ein Gesundheitsrisikos darstellen. Da der Schlagschatten eines 200 m hohen Windrades schon eine Entfernung von 1400 Metern erreicht, würden Windkraftanlagen von 240 m oder 300m Höhe im Gebiet der Potentialfläche Nr. 65 Groß Dratow ihre Schlagschatten über die 1000 m entfernten Dörfer Klein Dratow und Groß Dratow werfen. 1

Solange die Auswirkungen der Emissionen auf den menschlichen Körper nicht gründlich erforscht sind, dürften in der Mecklenburgischen Seenplatte und in ganz Deutschland zum Schutz der Bevölkerung keine Windkraftanlagen im messbaren Infraschallbereich von 10km Abstand 2 zu Wohn- und Arbeitsstätten gebaut werden. Zumindest ist es aber unverzichtbar, dass mindestens

wie in Bayern ein Mindestabstand der zehnfachen Höhe der Windräder eingehalten wird. Der Standort Groß Dratow erfüllt diese Anforderungen nicht.

Quellen:
1. Bayerisches Umweltamt: Schattenwurf von Windkraftanlagen, Diagramm auf Seite 2
2. Erläuterung: Infraschall hat von den angeführten Emissionen die größte Reichweite, laut BGR ist sie mit größer 10km angegeben!

Brandanfälligkeit gefährdet Natur und Menschen: Die Brandanfälligkeit von Windrädern würde offenkundig – insbesondere durch die unmittelbare Angrenzung an den Müritz-Nationalpark mit einer Fläche von 32200 Hektar und der planerischen Vorgabe, dass die Rotorblätter in angrenzende Flächen hinausragen können sowie unter Berücksichtigung der vorherrschenden Winde – weiträumige Waldbrände verursachen und Fauna & Flora wie auch angrenzende Dörfer und deren Bewohner massiv gefährden.

Bodenverdichtung mit Langzeitschäden: Böden werden in nicht unerheblichem Maße verdichtet und verändert, Biotope ge- und zerstört. Das Grundwassermanagement am Havelquellgebiet kann nachhaltig gestört werden. Das Gebiet Nr. 65 liegt ca. 2,5-3 km nahe zum Peenequellgebiet (Ostpeene) und ca. 4 km nahe zum Havelquellgebiet, somit am Rande der Wasserscheide Nordsee (Havel) und Ostsee (Peene). Die lokalen Auswirkungen der notwendigen Bodenverdichtungen bis in tiefere Schichten sowie die möglicherweise damit einhergehenden Auswirkungen auf die beiden Quellgebiete müssen VOR Ausweisung als Vorranggebiet unabhängig und fachlich untersucht werden.

Massive Beschädigung unserer Infrastruktur: Das gesamte Bauvorhaben kann nur durch massive Eingriffe, Beschädigung oder Erweiterung der bestehenden Infrastruktur erfolgen. Die Potenzialfläche liegt inmitten von Wald- und Feldgebieten fernab von jeglichen Bundesstraßen. Viele Abschnitte der Dorfstraßen bieten sich aufgrund der Enge und Wegführung nicht für (lange) Schwerlasttransporte an. Dadurch müssen Ersatzfahrbahnen geschaffen werden, die zu weiteren Flächenversiegelungen teils durch oder entlang des Nationalparks führen oder kilometerlange Querungen von Acker- und Grünflächen bedeuten würden. Unvorstellbar ist, wie über den langen Zeitraum der Bauphase tonnenweise Material und Schwerlasttransporte über unsere Dorfstraßen rollen, ohne dauerhaften Schaden für Infrastruktur, Mensch und Natur zu verursachen.

Kein Zugang mehr zu wertvollen Ressourcen: Die ausgewiesene Potenzialfläche ist im Regionalen Raumentwicklungsprogramm MSE als Vorbehaltsgebiet für Rohstoffsicherung eingestuft ist. Diese Gebiete dienen demnach „der langfristigen Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“. Hier würde der Zugang zu wertvollen Ressourcen versagt werden.

Tourismuswirtschaft in Gefahr: Die Fläche liegt im ausgewiesenen Tourismusentwicklungsgebiet, im direkten Nahbereich zu Waren/Müritz. In direkter Umgebung der ausgewiesenen Fläche befinden sich seit vielen Jahren Hotellerie und Ferienwohnungen, Gastronomie und andere touristische Angebote. Die bei Touristen stetig zunehmende Attraktivität der Gemeinde Schloen-Dratow ist spätestens seit 2019 mit jährlich 2-stelligen Zuwachsraten bei Gästen und Übernachtungen belegt. Außerdem verlaufen in direkter Umgebung der Müritz-Nationalparkwanderweg, der Fernradwanderweg Berlin-Kopenhagen sowie weitere Rad-/Wanderwege, was eine hohe Anziehungskraft auf Tagestouristen ausübt.
Für die Touristen stehen dabei Natur & Ruhe an erster Stelle: Laut der repräsentativen Gästebefragung 2022/2023 des Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern sagen 73,6% der Gäste, dass „sie wegen der Natur und der Landschaft angereist sind“, gefolgt von dem Motiv „Ruhe und Erholungswert“ (63,7%).
Groß Dratow hat neben den genannten Angeboten einen ausgewiesenen und von Touristen aufgesuchten Eingang zum Nationalpark – welcher dann unmittelbar und in direkter Sichtachse auf den Standort der Windräder weisen würde. Es liegt auf der Hand, dass die touristische Attraktivität und damit die Anzahl von Übernachtungs- und Tagestouristen durch die Windräder abnimmt, wodurch in den letzten Jahren geschaffene, gesicherte und auf die Zukunft ausgerichtete Arbeitsplätze, Einkünfte und Lebensgrundlagen gefährdet sind.